Corona-Hilfe

Was sollten Unternehmer sofort tun?

Unsere Experten empfehlen:

Verschaffen Sie sich einen Überblick:
Richten Sie, je nach Unternehmensgröße, ein Lagezentrum ein, um Krisenauswirkungen zu erkennen
.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen virtuell arbeitsfähig ist.

Versuchen Sie, Ihr Geschäftsmodell an die Krise anzupassen! (Wir helfen hier gerne weiter)

Notieren Sie Ihre Umsatzveränderungen sowie die Veränderung Ihres Auftragsbestandes im März 2020, ausgelöst durch Covid-19 oder dessen Einflüsse.

Notieren Sie die Verhaltensweisen Ihrer Zulieferer und Kunden.

Halten Sie die Fehlzeiten Ihrer Belegschaft fest.

Notieren Sie alle Absagen aus Geschäftsterminen, die mit Covid-19 in Zusammenhang zu bringen sind.

Behalten Sie Ihre Liquidität im Blick und erstellen Sie eine Liquiditätsplanung bis zum Jahresende.

Fördermittel? Wir haben den Überblick!

Das staatliche Schutzschild im Detail

Für Unternehmen und Beschäftigte

Die von der Bundesregierung angekündigten KfW-Notkredite und Fördermaßnahmen der Bundesländer richten sich an deutlich mehr Unternehmen als bislang üblich und können ab sofort beantragt werden. Aber Achtung: Auch in dieser Phase werden Kredite nicht verschenkt und einfach so „rausgeblasen“.
Das Schutzschild umfasst insbesondere Sofortmaßnahmen, um die Wirtschaft zu stärken. Diese Sofortmaßnahmen werden wir im Folgenden erläutern.

Kurzarbeitergeld & Arbeitszeitregelungen

Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig dank erleichterter Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.

Informationen zu Arbeitsausfällen:

Hierzu finden Sie erste Informationen der Agentur für Arbeit zu Arbeitsausfällen (hier vor allem die Kurzarbeit betreffend), die in Zusammenhang mit der Corona-Virus-Epidemie stehen unter nachfolgendem Link: Mehr Informationen

Entschädigung für Arbeitgeber im Falle behördlich angeordneter Quarantänemaßnahmen oder Schließungen:

Sollten Sie z. B. aufgrund vorliegender Erkrankungen in Ihrem Betrieb durch die Gesundheitsbehörde aufgefordert werden, Ihren Betrieb (vorübergehend) zu schließen, so können Sie auf Antrag die in dieser Zeit gezahlten Löhne für Ihre Mitarbeiter zurückerstattet bekommen. Mehr Informationen

Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes:

Kurzarbeitergeld kann den Entgeltausfall Ihrer Angestellten aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Erfahren Sie alles Wesentliche rund um die Leistung, die Arbeitgeber online beantragen können. Mehr Informationen

Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen

Die Liquidität von Unternehmen wird derzeit durch das Entgegenkommen des Staates, Steuerzahlungen stunden zu lassen, verbessert. Zu diesem Zweck werden Stundungen von Steuerzahlungen erleichtert und zu leistende Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Krise verzichtet. Diese Maßnahmen stellen echte Hilfen für alle Unternehmen dar, unabhängig von der Unternehmensgröße. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte vertrauensvoll direkt an Ihren Steuerberater.

Lückenlose Liquiditätsabdeckung

Es wird versucht, die Liquidität von Unternehmen durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen zu schützen. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa durch KfW-Kredite. Für alle Fördermaßnahmen gilt das Hausbankprinzip. Ihre Hausbank ist die ERSTE Adresse; sie prüft Ihre Bonität und fungiert dann auch als Bürgschaftsbank. Das heißt: Der Firmenkundenberater der Bank ist die Stelle, wo derzeit alles zusammenläuft.

Fragen? Schreiben Sie uns!

Fördermaßnahmen

Unterstützende Liquiditätshilfemaßnahmen 


Der Bund geht für die Hausbanken bei der Kreditvergabe über die KfW verstärkt ins Risiko. Er übernimmt bis zu 90 Prozent des Haftungsrisikos für Betriebsmittelkredite bis zu einer Höhe von 200 Millionen Euro. Ein Teil des Risikos, 10 Prozent, liegt damit immer noch bei den Banken. Die Bundesregierung hat am 13.03.2020 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um die Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen. Die im Folgenden aufgeführten Informationen hat die KfW zum aktuellen Stand der Liquiditäts- und Investitionshilfen veröffentlicht.
Eines ist allerdings jetzt schon klar: Einen positiven Kreditbescheid erhält nur, wer folgende Angaben plausibel darlegen kann:

• Wie wäre meine Entwicklung ohne Corona-Krise verlaufen?
• Wie sehr beeinflusst die Krise mein Unternehmen?
• Wie wird sich das Unternehmen danach entwickeln?

KfW-Unternehmerkredit/ERP-Gründerkredit Universell

Haftungsfreistellungen von bis zu 90% für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro Kreditvolumen (max. Laufzeit 5 Jahre bei max. einem Tilgungsfreijahr)

Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro (bisher: 500 Mio. Euro)

Haftungsfreistellungen können von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die mindestens über eine  Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von zwei Geschäftsjahren verfügen.

Einführung eines KfW-Sonderprogramms:

Neben den Anpassungen in den zuvor genannten Programmen will die KfW schnellstmöglich, nach Genehmigung durch die Europäische Kommission, ein zusätzliches Sonderprogramm einführen. Es ist geplant, dass in diesem Programm Risikoübernahmen für Betriebsmittel bis zu 80%, bei Investitionen sogar bis zu 90%, erfolgen sollen. Diese Mittel sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind. Stand: 13.03.2020

Fördermittel der Bundesländer– Aktueller Stand zu Corona-Hilfen der LfA für Unternehmen und Freiberufler

Hier handelt es sich um ein Förderinstrumentarium, um Unternehmen, die im Zuge der Corona-Epidemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, rasch und gezielt zur Seite zu stehen. Zur Überwindung von Liquiditätsengpässen stehen die nachstehenden Förderinstrumente der LfA zur Verfügung.

Universalkredit

Über den Universalkredit können Investitionen, Betriebsmittel (inkl. Waren) und Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis 500 Mio. Euro sowie Freiberufler finanziert werden. Es sind Darlehen von 25.000 Euro bis 10 Mio. Euro möglich. Soweit bei kleinen oder mittleren Unternehmen ein Darlehen bis 2 Mio. Euro nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist eine 60%ige Haftungsfreistellung (bei LfA-Risiko bis 250.000 Euro im beschleunigten Verfahren) möglich.

Akutkredit

Beim Akutkredit handelt es sich um ein Spezialprogramm der LfA zur Finanzierung von Unternehmen in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten, wenn ein tragfähiges Gesamtkonsolidierungskonzept vorgelegt wird. Förderfähig sind Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten (Kontokorrentkredite, Lieferantenverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten), als auch Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis 500 Mio. Euro. Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 2 Mio. Euro.

Bürgschaften

Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite, die an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler vergeben werden. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten. Der Bürgschaftsbetrag beläuft sich auf bis zu 5 Mio. Euro. Für das Handwerk, den Handel, das Hotel- und Gaststättengewerbe, sowie den Gartenbau steht das Bürgschaftsangebot der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung. Die weitere Entwicklung, auch hinsichtlich ggf. zusätzlicher Förderprodukte, bleibt abzuwarten. Sobald es zu diesem Thema neue Informationen gibt, werden wir Sie zeitnah informieren. Stand: 13.03.2020

Wir helfen Ihrem Unternehmen weiter!

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